1. Allgemeines

1.1 IMPEX, nachfolgend auch “Die Agentur” genannt, arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen. Sie stellt dem Kunden die vereinbarten Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftstsbedingungen zur Verfügung. Sämtliche Änderungen, zusätzliche Vereinbarungen oder aufhebende Klauseln bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2 Das Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Agentur beginnt mit der Unterzeichnung eines Vertrages bzw. mit einer seitens des Auftraggebers angenommenen Auftragsbestäigung. Die Agentur ist zur Leistungserfüllung nur in dem dort angegebenen  Umfang verpflichtet. Zusätzliche Leistungen werden nur aufgrund  besonderer Vereinbarung erbracht.

1.3 Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezülichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. (Verschwiegenheitspflicht)

1.4 Die Agentur ist bemüht, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers, insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter, zu vertreten.

1.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.

1.6 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Inhalte von der ihr zu fertigenden Entwürfe oder Webseiten. Insbesondere wird jegliche Haftung für nachträgliche, vom Auftraggeber vorgenommene Zusätze und Änderungen von Inhalten ausgeschlossen.Grundsätzlich werden von der Agentur keine Aufträge angenommen, die sittenwidrige, gesetzeswidrige, pornografische oder rassistische Darstellungen zum Inhalt haben.

2. Auftragsdurchführung

2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen  zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfübar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle  oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

2.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von  der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter  Form oder durch Dritte.

2.3 Grundlage für die Erstellung von Entwüfen  ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die die Agentur mithilfe  der ihr vom Auftraggeber zur Verfüung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet und dem Auftraggeber zur Prüfung und Unterzeichnung rechtzeitig überreicht.

2.4 Die erstellten Entwürfe bedürfen einer Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber. Etwaige Mängel bzw. Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber unverzüglich (innerhalb von 3 Arbeitstagen) an die Agentur zu melden und werden schnellstmöglich behoben. Danach ist eine neue Abnahmeprüfung erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben genannten Frist, so gelten die Entwürfe als abgenommen.

2.5 Nach der Druckreiferklärung durch den Auftraggeber ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der  vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur.

2.6 Sollte die Ausführung des Auftrages aus tatsächlichen oder juristischen Gründen unmöglich geworden sein, ist dies von der Agentur sofort an den Auftraggeber zu melden. In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Honoraranspruch der Agentur für die bereits durchgeführten Arbeiten bleibt jedoch davon unberührt.

3. Lieferfristen, Termine, Fixgeschäften

3.1 Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die Agentur  lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen.

3.2 Alle von der Agentur zugesagten Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen der Agentur rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Andernfalls Übernimmt die Agentur keine Haftung für die Fristeinhaltung.

3.3 Lieferverzögerungen oder Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geäderte Angaben bzw. nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Honorar, Zahlungsmodalitäten

4.1 Im Agenturhonorar sind die Leistungen für  Werbevorbereitung, Werbegestaltung, Werbetext gemäß der Leistungsbeschreibung enthalten.

4.2 Separat berechnet werden: Materialien, ggf. Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten,  Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen,  Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln,  Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (Marktforschung etc.)  je nach entsprechendem Aufwand, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung  enthalten.

4.3 Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Die Agentur kann Vorauszahlungen verlangen, insbesondere für Leistungen, welche von Drittunternehmen erbracht werden (Druckereien, Satzstudios, Provider, Fotografen etc.)

4.4 Die von der Agentur gefertigte Entwürfe, Webseiten und sonstige Produktion bleibt bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum.

4.5 Das Agenturhonorar zuzäglich gesetzlicher  Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung oder im Voraus (je nach Vereinbarung) ohne Abzug zu zahlen.

5. Haftung der Agentur

5.1 Die Agentur haftet nur für die in der Leistungsbeschreibung  bzw. Auftragsbestätigung festgelegten Leistungen. Für Störungen und Mängel, welche durch Drittunternehmen oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, übernimmt die Agentur keine Haftung.  In anderen Fällen haftet die Agentur nur für Vorsatz und grobe  Fahrlässigkeit.

5.2 Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung wird nicht ürnommen, insbesondere  ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch  üerprüfen zu lassen.

5.3 Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden,  nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

6. Urheberrechte

6.1 Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für deren Beschädigungen haftet der Auftraggeber nach allgemeinen Grundsätzen.

6.2 Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten  Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung  des Auftraggebers hinzuweisen. (Referenzen)

6.3 Die obligatorischen Belegexemplare sind der Agentur nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.

7. Sonstiges

7.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen. An die Stelle der mangelhaften tritt dann die Klausel, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Klausel am nächsten kommt.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, ist der Sitz der Agentur (Düsseldorf). Es  gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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